Neue EU-Verordnungen betreffen nicht EPS Mikroperlen

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Die neuen EU-Verordnungen zur Begrenzung der Umwelt-Verschmutzung betreffen NICHT Kissen mit Füllungen aus EPS Mikroperlen, landläufig auch als „Styroporkügelchen“ bekannt.

Kissen mit Mikroperlenfüllung sind nach Ökotex Standard 100 für Babys und Kleinkinder geeignet.

EPS Toxproof Mikroperlen werden vom TÜV zertifiziert und tragen außerdem das Ökotex Label 100 zur Bestätigung der Eignung in Kissen für Kleinkinder und Babies.

Kissen mit EPS Mikroperlenfüllung sind frei verkäuflich, weil bei der Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird. Die Toxproof-Styroporkügelchen haben keinerlei Abrieb und verbleiben dauerhaft bis zu ihrer Entsorung in den Kissenhüllen. Eine geringfügige Schrumpfung beruht ausschließlich auf der Kompression der Kügelchen durch häufige Nutzung des Kissen.
Sollte eine Kissenhülle beschädigt sein, muß die Füllung in einem festen Müllsack mit dem Hausmüll vorschriftsmäßig entsorgt werden und darf dabei nicht in die Umwelt gelangen. Gleiches gilt für Staubsaugerbeutel, mit denen möglicherweise versehentlich verschüttete Styroporkügelchen aufgenommen wurden.

Es kann jedoch zu Begriffsverwechselungen kommen, denn mit dem Wort Mikroperlen werden in der Verordnung winzige Kunststoffpartikel bezeichnet, welche sich in exfolierenden Kosmetikprodukten für Peelings befinden, wie z.B. Masken oder Reinigungscremes.

Diese gelangen beim Abwaschen automatisch im Abwasser und der Verkauf ist deshalb ab November 2023 verboten. Auch Produkte wie z.B. dekorativer Glitter fallen unter diese neue Verordung.

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/neue-eu-verordnung-verhindert-umwelt-verschmutzung-durch-mikroplastik-2023-09-25_de

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